GEG 2026 in Kraft: was jetzt gilt
Der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli, die Energieausweis-Regeln folgen zum 1. Januar 2027. Bestehende Ausweise behalten ihre vollen zehn Jahre.

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist in Kraft. Wirksam sind zunächst die Regeln zum Heizen; die Vorgaben, die den Energieausweis betreffen, greifen erst zum Jahreswechsel 2026/2027.
Für Eigentümer heißt das: Ein vor 2027 ausgestellter Energieausweis behält seine vollen zehn Jahre Gültigkeit. Es entsteht keine Pflicht, ihn vorzeitig zu ersetzen, und auch keine Pflicht zu einer Nachbewertung.
Für laufende Vermarktungen heißt das: Die Pflichtangaben in Inseraten bleiben unverändert. Wer heute inseriert, arbeitet mit dem Ausweis, den er hat.
Was sich zum 1. Januar 2027 ändert, sammeln wir in der Zeitleiste auf der News-Übersicht. Den Hintergrund zu den Kennwerten erklärt die Kategorie Kennwerte lesen.
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