Energieausweis-Blog
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Welcher Ausweis passt?
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Sechs Werkzeuge rund um den Energieausweis

Alle Eingaben bleiben im Browser — es werden keine Daten übertragen. Die Ergebnisse ordnen ein und ersetzen keinen ausgestellten Ausweis.

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Welchen Energieausweis brauche ich?

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Vier kurze Fragen zu Anlass, Gebäudeart, Wohneinheiten und Baujahr — als Antwort bekommen Sie die zulässige Ausweisart nach § 80 GEG. Das Werkzeug braucht eingeschaltetes JavaScript; die Regeln zum Nachlesen stehen im Ratgeber.

Wo steht Ihr Gebäude ungefähr?

Drei Angaben genügen für eine grobe Einordnung — ersetzt keinen Ausweis.

Klassen-Schätzer
Gebäudetyp
Baujahr
Sanierungsstand
Klasse F · 180 kWh/(m²·a)

Das ist eine Schätzung aus drei Angaben — kein Ausweis. Bei 130 m² Wohnfläche und einem Gaspreis von 0,12 €/kWh entspricht der Wert rund 2.808 € Heizkosten im Jahr. Verbindlich wird die Klasse erst, wenn eine ausstellungsberechtigte Person sie aus Ihren Gebäudedaten ermittelt.

Werkzeuge

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Ohne Anmeldung — Eingaben bleiben im Browser

Wann wurde Ihr Ausweis ausgestellt?

Das Ausstellungsdatum steht auf Seite 1 oben rechts. Ein Energieausweis gilt exakt zehn Jahre, eine Verlängerung gibt es nicht.

Zehn Jahre ab Ausstellung, keine Verlängerung. Ihre Eingabe bleibt im Browser — es werden keine Daten übertragen.

Gültig bisAbgelaufen
11.05.2026

Die Zehnjahresfrist ist abgelaufen — für Verkauf oder Neuvermietung brauchen Sie einen neuen Ausweis.

Ohne gültigen Ausweis dürfen Sie weder inserieren noch die Besichtigung führen — der neue Ausweis sollte vor dem Inserat vorliegen.

Die Werkzeuge ordnen ein, sie stellen nichts aus. Verbindlich wird eine Angabe erst, wenn eine nach § 88 GEG ausstellungsberechtigte Person sie aus Ihren Gebäudedaten ermittelt.

Hintergrund im Ratgeber