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Welcher Ausweis passt?
Bedarf vs. Verbrauch

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Welcher gilt für Sie?

Meist dürfen Sie frei wählen — außer beim Neubau, bei kleinen Altbauten mit Bauantrag vor 1977 und ohne Verbrauchsdaten. Was für Ihr Haus gilt.

Energieberater Veröffentlicht am Fachlich geprüft von Petra Knigge, 7 Min. Lesezeit
Illustration: dasselbe Haus zweimal nebeneinander — links als technischer Schnitt mit Wandaufbau und Heizkessel, rechts geschlossen mit erleuchteten Fenstern und einem Stapel leerer Abrechnungen davor

Kurz gesagt

Das Gesetz lässt Ihnen grundsätzlich die Wahl zwischen beiden Ausweisarten (§ 79 Absatz 1). Genommen wird sie Ihnen in drei Lagen: beim Neubau, bei kleinen Altbauten mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 — und faktisch dann, wenn die Verbrauchsdaten fehlen. In allen übrigen Fällen entscheiden Sie, und der Verbrauchsausweis ist der günstigere Weg.

Die Frage wird meistens falsch gestellt. Sie lautet nicht „welcher Ausweis ist besser“, sondern „habe ich überhaupt eine Wahl“. Denn der Ausgangspunkt des Gesetzes ist die Wahlfreiheit, und erst die Ausnahmen führen zum Bedarfsausweis.

§ 79 Absatz 1 GModG

Ein Energieausweis ist „als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis“ auszustellen.

Gesetzestext ansehen

Was die beiden Arten überhaupt messen

Verbrauchsausweis

Rechnet zurück: Was haben die Bewohner tatsächlich verbraucht? Grundlage sind Ihre Heizkostenabrechnungen, witterungsbereinigt auf einen Referenzstandort.

Grundlage
§ 82 GModG
Datenquelle
Abrechnungen
Hängt ab von
Heizverhalten, Leerstand, Wetter

Bedarfsausweis

Rechnet vorwärts: Was würde dieses Gebäude bei genormter Nutzung brauchen? Grundlage sind Gebäudehülle und Anlagentechnik, aufgenommen vor Ort oder aus Unterlagen.

Grundlage
§ 81 GModG
Datenquelle
Bausubstanz
Hängt ab von
Dämmung, Fenster, Heizung

Der entscheidende Unterschied für einen Kaufinteressenten: Der Verbrauchsausweis beschreibt die Vornutzer, der Bedarfsausweis das Gebäude. Zwei identische Reihenhäuser nebeneinander bekommen im Verbrauchsausweis verschiedene Kennwerte, wenn im einen eine Familie und im anderen ein Rentnerpaar gewohnt hat. Im Bedarfsausweis bekommen sie denselben.

Ein niedriger Verbrauchskennwert ist kein Beweis für ein gut gedämmtes Haus — er kann auch heißen, dass jemand gefroren hat.

Die drei Lagen, in denen Sie nicht wählen dürfen

  1. Wird das Gebäude neu errichtet?

    JaBedarfsausweis. Es gibt noch keinen Verbrauch, aus dem sich etwas zurückrechnen ließe.

    NeinWeiter zur nächsten Frage.

  2. Hat das Wohngebäude weniger als fünf Wohnungen UND wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt?

    JaBedarfsausweis — es sei denn, das Gebäude wurde später auf das Wärmeschutzniveau von 1977 gebracht.

    NeinSie haben die Wahl.

  3. Liegen lückenlose Verbrauchsdaten über den geforderten Zeitraum vor?

    JaDer Verbrauchsausweis ist möglich.

    NeinRechtlich bleibt die Wahl, praktisch bleibt nur der Bedarfsausweis.

Neubau

Für ein Gebäude, das gerade fertig wird, gibt es keine Abrechnungen. Der Bedarfsausweis ist hier kein Zwang aus Misstrauen, sondern die einzige Methode, die überhaupt eine Zahl liefert. Mehr dazu im Beitrag zum Energieausweis beim Neubau.

Kleine Altbauten vor dem 1. November 1977

Das ist die Ausnahme, die im Alltag zählt — und die am häufigsten missverstanden wird.

weniger als 5 Wohnungen

Schwelle für den Bedarfsausweis-Zwang bei Bauantrag vor dem 1. November 1977

„Weniger als fünf“ heißt höchstens vier. Bei genau fünf Wohnungen greift die Regel nicht — dann gilt die Wahlfreiheit nach § 79 Abs. 1 Satz 2.

§ 80 Abs. 3 Satz 2 GModG

Beide Merkmale müssen zusammenkommen: weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem Stichtag. Ein Zweifamilienhaus von 1990 fällt nicht darunter, ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen von 1960 ebenso wenig.

Nicht das Baujahr entscheidet, sondern der Bauantrag

Maßgeblich ist der Tag, an dem der Bauantrag gestellt wurde — nicht der Tag der Fertigstellung und nicht das Baujahr im Grundbuch. Zwischen beiden können Jahre liegen. Wer den Bauantrag nicht mehr findet, fragt beim Bauaktenarchiv der Bauaufsichtsbehörde an.

Und es gibt eine Rückausnahme: Wurde das Gebäude durch spätere Änderungen mindestens auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht, entfällt der Zwang. Beurteilt wird das von der ausstellungsberechtigten Person, nicht von einer Behörde — ein Feststellungsverfahren dafür gibt es nicht. Ausführlich im Beitrag zum Stichtag 1. November 1977.

Fehlende Verbrauchsdaten

Die dritte Lage steht nicht als Verbot im Gesetz, sie ergibt sich aus der Sache: Ohne lückenlose Abrechnungsreihe lässt sich kein Verbrauchskennwert bilden.

Bis 31.12.202636 Monate§ 82 Absatz 4 Satz 2 GModG
Ab 01.01.202724 Monate§ 82 Absatz 1 Satz 2 der Neufassung

Die jüngste Abrechnungsperiode darf beim Ausstellen nicht zu weit zurückliegen.

höchstens 18 Monate

zulässiger Abstand zum Ende der jüngsten Abrechnungsperiode

Die zweite Hälfte derselben Regel: Der 36-Monats-Zeitraum muss die jüngste Abrechnungsperiode einschließen, deren Ende nicht mehr als 18 Monate zurückliegen darf. Erst beide Bedingungen zusammen legen fest, welche Jahre in den Kennwert wandern.

§ 82 Abs. 4 Satz 2 GModG

Typische Fälle, in denen die Reihe reißt: ein längerer Leerstand, ein Haus ohne Heizung, eine frisch getauschte Anlage oder Etagenheizungen, deren Verbräuche bei den Mietern liegen und nicht beim Eigentümer.

Was jeder von beiden nicht kann

Was der Ausweis nicht leistet

  • Der Verbrauchsausweis sagt nichts über die Bausubstanz — er misst Nutzung, nicht Dämmung
  • Der Bedarfsausweis sagt nichts über Ihre künftige Heizkostenrechnung — er rechnet mit genormter Nutzung
  • Keiner von beiden ersetzt eine Energieberatung oder einen Sanierungsfahrplan
  • Keiner von beiden lässt sich auf eine einzelne Wohnung herunterbrechen — beide gelten fürs Gebäude

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Was die Wahl kostet

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Aus Minimum und Maximum keinen Mittelwert bilden — die Verteilung ist zweigipflig, und der Sprung liegt genau dort, wo jemand zum Gebäude fährt. Die vollständige Erhebung steht im Beitrag Was kostet ein Verbrauchsausweis, die Abwägung zwischen beiden Wegen unter online oder vor Ort.

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Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

  1. Bis 31.12.2026Nichtwohngebäude haben die Wahl zwischen beiden Ausweisarten. Beim Verbrauchsausweis sind 36 Monate Datenbasis nötig.
  2. Ab 01.01.2027Für Nichtwohngebäude ist der Verbrauchsausweis nicht mehr vorgesehen. Die 1977er-Hürde für kleine Wohngebäude entfällt, die Datenbasis des Verbrauchsausweises sinkt auf 24 Monate.

Ein vorher ausgestellter Verbrauchsausweis behält seine zehn Jahre — eine Übergangsvorschrift für den Jahreswechsel gibt es nicht, sie ist auch nicht nötig.

Für kleine Altbauten dreht sich die Lage damit um: Was heute den Bedarfsausweis erzwingt, ist ab 2027 wieder eine freie Wahl — vorausgesetzt, die Verbrauchsdaten liegen vor. Für einen Verkauf im Jahr 2026 hilft das nicht; dort gilt die Regel unverändert.

Nicht geklärt

Für die Witterungsbereinigung gilt bis heute eine Bekanntmachung, deren Klimafaktoren- Staffel bei „36 bis 42 Monaten“ beginnt. Wie ab 2027 mit einer 24-Monats-Reihe bereinigt wird, ist damit noch nicht geregelt. Wenn Sie Anfang 2027 einen Verbrauchsausweis brauchen und die Wahl haben, fragen Sie die ausstellende Person vorher, auf welcher Grundlage sie rechnet.

Entscheidungshilfe

Welche Ausweisart passt

Darf ich frei wählen, wenn beide Arten möglich sind?

Ja. § 79 Absatz 1 stellt beide Ausweisarten nebeneinander. Wo keine der Ausnahmen greift, entscheiden Sie — und niemand darf den Verbrauchsausweis als minderwertig zurückweisen.

Ist der Bedarfsausweis der bessere Ausweis?

Er ist der aussagekräftigere über das Gebäude und der teurere. Für einen Verkauf reicht der Verbrauchsausweis rechtlich vollständig aus, wenn er zulässig ist. Wer saniert, hat vom Bedarfsausweis mehr.

Mein Haus ist von 1970 und hat drei Wohnungen — welcher Ausweis?

Zunächst der Bedarfsausweis, weil beide Merkmale zusammentreffen. Es sei denn, das Gebäude wurde später auf das Wärmeschutzniveau von 1977 gebracht — dann haben Sie die Wahl. Das beurteilt die ausstellungsberechtigte Person.

Kann ich einen Verbrauchsausweis nehmen, wenn ich nur zwei Jahre Abrechnungen habe?

Bis Ende 2026 nicht — verlangt sind 36 zusammenhängende Monate. Ab dem 1. Januar 2027 genügen 24 Monate. Wer heute an der Reihe scheitert, kommt mit dem Bedarfsausweis schneller zum Ziel als mit dem Warten.

Steht im Ausweis, welche Art er ist?

Ja, und zwar auf der ersten Seite. Diese Angabe gehört auch in jede Immobilienanzeige — sie ist die erste der fünf Pflichtangaben.

Ich habe einen Verbrauchsausweis, der Käufer verlangt einen Bedarfsausweis.

Er kann ihn verlangen, aber nicht erzwingen. Erfüllt ist die gesetzliche Pflicht mit dem zulässigen Ausweis, den Sie haben. Ob Sie freiwillig nachlegen, ist eine Verhandlungs-, keine Rechtsfrage.

Quellen (7)
  1. § 79 GModG — Grundsätze des Energieausweises — gesetze.legal
  2. § 80 GModG — Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen — gesetze.legal
  3. § 81 GModG — Energiebedarfsausweis — gesetze.legal
  4. § 82 GModG — Energieverbrauchsausweis — gesetze.legal
  5. § 87 GModG — Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige — gesetze.legal
  6. Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand vom 29.03.2021 — geg-info.de
  7. Anlass und Zeitpunkt für die Ausstellung eines Energieausweises — Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung / Bundesportal GModG

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Rechtsstand: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.