Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gilt seit dem 29. Juli 2026. Für den Energieausweis bleibt das bisherige Recht bis 31.12.2026 — die neuen Regeln greifen ab 1. Januar 2027.
Was sich ändert →Alles zum Energieausweis — verständlich erklärt.
Wir zeigen Ihnen, welcher Ausweis für Ihre Immobilie gilt, was drinsteht und wann er erneuert werden muss.
Welchen Energieausweis brauche ich?
kostenlos · ohne AnmeldungVier kurze Fragen zu Anlass, Gebäudeart, Wohneinheiten und Baujahr — als Antwort bekommen Sie die zulässige Ausweisart nach § 80 GModG. Das Werkzeug braucht eingeschaltetes JavaScript; die Regeln zum Nachlesen stehen im Ratgeber.
Wo steht Ihr Gebäude ungefähr?
Drei Angaben genügen für eine grobe Einordnung — ersetzt keinen Ausweis.
Das ist eine Größenordnung aus drei Angaben — kein Ausweis. Die Spanne ist keine Ungenauigkeit der Rechnung, sondern die Sache selbst: Zwei Häuser desselben Baujahrs liegen je nach Bauweise, Fenstern und Heizung weit auseinander. Bei 130 m² Wohnfläche und einem Gaspreis von 0,13 €/kWh entspricht sie rund 2.535 – 3.549 € Heizkosten im Jahr. Einen belastbaren Wert liefert erst die Aufnahme durch eine ausstellungsberechtigte Person.
Welchen Ausweis brauchen Sie?
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Wann wurde Ihr Ausweis ausgestellt?
Das Ausstellungsdatum steht auf Seite 1 oben rechts. Ein Energieausweis gilt exakt zehn Jahre, eine Verlängerung gibt es nicht.
Zehn Jahre ab Ausstellung, keine Verlängerung. Ihre Eingabe bleibt im Browser — es werden keine Daten übertragen.
Die Zehnjahresfrist ist abgelaufen — für Verkauf oder Neuvermietung brauchen Sie einen neuen Ausweis.
Ohne gültigen Ausweis dürfen Sie weder inserieren noch die Besichtigung führen — der neue Ausweis sollte vor dem Inserat vorliegen.
Was kostet das Heizen im Jahr?
- Pro Monat
- 182 €
- Energiemenge
- 16.800 kWh
- Angesetzter Preis
- 0,13 €/kWh
Ohne Grundgebühr und Warmwasser-Zuschlag. Der Ausweis rechnet mit Standardklima, Ihre Abrechnung mit dem realen Winter. Die angesetzten Arbeitspreise sind Durchschnittswerte vom September 2026 — Ihr Vertrag kann deutlich abweichen.
Bei der Wärmepumpe ist die Endenergie der Strom, den sie bezieht, nicht die Wärme, die sie abgibt. Der Wert liegt deshalb um ein Vielfaches niedriger als bei einem Gaskessel — wer den Gas-Kennwert stehen lässt und nur den Träger umschaltet, rechnet sich die Wärmepumpe künstlich teuer.
Die Rechnung steht und fällt mit der Endenergie. Diesen Wert schätzen Sie hier — belastbar steht er nur im ausgestellten Energieausweis.
Was ist geplant?
- Förderfähige Kosten
- 28.000 € für die erste Wohneinheit
Zur Grundförderung können ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozentpunkten beim Tausch einer alten Heizung und ein nach Einkommen gestaffelter Bonus kommen. Der Gesamtsatz ist bei 70 % gedeckelt. Beides sinkt ab dem 1. Februar 2027 stufenweise.
Kein Zuschussbetrag, mit Absicht. Was am Ende ausgezahlt wird, hängt an Einkommen, Wohneinheiten und dem Tag der Förderzusage — und die Sätze sinken halbjährlich. Maßgeblich ist die Richtlinie, die am Tag Ihrer Zusage gilt; einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
Vor der Maßnahme lohnt der Blick auf den Ist-Zustand. Der Energieausweis hält ihn fest — und macht hinterher vergleichbar, was die Sanierung gebracht hat.
Welche Maßnahme bringt wie viel?
Fassade dämmen senkt den Endenergiebedarf typischerweise um 12 bis 25 % — wie viel genau, hängt an Bauteilfläche, Ausgangszustand und Dämmstärke.
Typische Investition: 25.000 – 45.000 €
- Ersparnis pro Jahr
- 281 – 819 €
Gerechnet mit Ihren Angaben aus Klassen-Schätzer und Heizkosten-Hochrechnung. Eine Wärmepumpe steht bewusst nicht in dieser Liste: Sie senkt nicht den Wärmebedarf des Gebäudes, sondern wechselt den Energieträger — dafür trägt diese Rechnung nicht.
Vorher und Nachher sind gerechnete Schätzwerte. Sie hängen am geschätzten Ausgangswert — den belastbaren liefert der ausgestellte Energieausweis.
Verbrauchsausweis
Basiert auf den Abrechnungen der letzten drei Jahre. Zulässig für Gebäude ab fünf Wohneinheiten oder ab Baujahr 1978 mit Wärmeschutz-Nachweis.
- Datengrundlage
- Gemessener Verbrauch
- Aufwand
- Online, ohne Ortstermin
- Aussagekraft
- Nutzerabhängig
Bedarfsausweis
Rechnerisch aus Bauteilen und Anlagentechnik ermittelt. Pflicht bei kleinen, unsanierten Altbauten und bei Neubauten.
- Datengrundlage
- Gebäudehülle & Technik
- Aufwand
- Online, ohne Ortstermin
- Aussagekraft
- Vergleichbar, nutzerunabhängig
Unsicher, welcher für Ihr Gebäude zulässig ist? Der Wegweiser fragt wenige Angaben ab und nennt die zutreffende Ausweisart — inklusive der ab 2027 geltenden Einschränkung für Nichtwohngebäude.
Wegweiser startenHäufige Fragen
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird. Auch bei einem Neubau wird er ausgestellt. Wer seine Immobilie selbst bewohnt und weder verkaufen noch vermieten will, braucht keinen.
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre — er hängt damit stark vom Verhalten der bisherigen Bewohner ab. Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Berechnung von Gebäudehülle und Anlagentechnik und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist aufwendiger, dafür besser vergleichbar.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum, eine Verlängerung ist nicht möglich. Auch die GEG-Reform ändert daran nichts: vor 2027 ausgestellte Ausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Was kostet ein Energieausweis?
Am Markt reicht die Spanne von rund 50 Euro für einfache Online-Verbrauchsausweise bis über 500 Euro, wenn ein Ortstermin mit Aufmaß dazukommt. Bedarfsausweise sind wegen des Rechenaufwands teurer als Verbrauchsausweise.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nur ausstellungsberechtigte Personen nach § 88 GModG — etwa Architektinnen, Bauingenieure, Handwerksmeisterinnen mit Zusatzqualifikation oder gelistete Energieberater. Ein Ausweis ohne Registriernummer beim DIBt ist wertlos.
Wann muss ich den Energieausweis vorlegen?
Spätestens bei der Besichtigung ist der Energieausweis unaufgefordert vorzulegen — Interessenten müssen nicht danach fragen. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags ist er zu übergeben.
Welche Angaben muss eine Immobilienanzeige enthalten?
Pflicht sind die Art des Energieausweises, der Energiekennwert, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse. Fehlen diese Angaben, ist die Anzeige fehlerhaft.
Was passiert, wenn kein Energieausweis vorliegt?
Fehlende Pflichtangaben im Inserat oder eine nicht erfolgte Vorlage gelten als Ordnungswidrigkeit — bis zu 10.000 Euro Bußgeld sind möglich. Geprüft wird meist nach Hinweisen, etwa durch Kaufinteressenten. Daneben drohen Auseinandersetzungen mit Käufern oder Mietern, wenn Angaben fehlen oder unzutreffend sind.
Gibt es Gebäude ohne Energieausweispflicht?
Ja. Ausgenommen sind unter anderem Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Ob eine Ausnahme greift, hängt vom Einzelfall ab.
Brauche ich einen Energieausweis für ein Ferienhaus?
Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt oder beheizt werden, sind ausgenommen. Sobald das Ferienhaus dauerhaft vermietet oder verkauft wird, gilt die Ausweispflicht wie bei jedem Wohngebäude.
Wer hinter den Inhalten steht
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Konrad Bauer
Energieberater Betreibt den Energieausweis-Blog und verantwortet die Inhalte. konrad@energieausweis-blog.de -



