EU-Frist verstrichen: Gebäuderichtlinie zu spät umgesetzt
Die neue EPBD war bis zum 29. Mai 2026 umzusetzen. Der deutsche Entwurf steckt noch im Verfahren — ein Vertragsverletzungsverfahren läuft schon seit 2025.

Heute läuft die Frist ab, bis zu der die Mitgliedstaaten die neu gefasste EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275) in nationales Recht umsetzen mussten. Deutschland hält sie nicht ein: Der Regierungsentwurf eines Gebäudemodernisierungsgesetzes wurde erst am 13. Mai 2026 vom Kabinett beschlossen und ist noch im parlamentarischen Verfahren. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft bereits seit dem 27. März 2025 — dort ging es um eine frühere Teilfrist.
Für Eigentümer, Vermieter und Käufer ändert die verstrichene Frist nichts. Eine Richtlinie richtet sich an den Mitgliedstaat, nicht an Privatpersonen, und entfaltet zwischen ihnen keine unmittelbare Wirkung. Maßgeblich bleibt das Gebäudeenergiegesetz in der geltenden Fassung — mit den bekannten Pflichten zu Vorlage, Übergabe und Pflichtangaben im Inserat.
Praktisch heißt das: Wer heute einen Energieausweis erstellen lässt, bekommt einen nach heutigem Muster — und darf ihn seine vollen zehn Jahre verwenden. Eine Pflicht, ihn nach der Umsetzung vorzeitig zu ersetzen, ist in keinem der vorliegenden Entwurfsstände vorgesehen.
Was die Richtlinie für den Ausweis verlangt
Die EPBD gibt eine harmonisierte Klassenskala von A bis G vor und verlangt, dass die Mitgliedstaaten ein nationales Gebäuderegister aufbauen, in dem Energieausweisdaten zusammenlaufen. Wie weit der deutsche Entwurf dabei geht, ist erst am verkündeten Gesetzestext ablesbar — die Skala jedenfalls soll nach dem Kabinettsentwurf nur für Nichtwohngebäude kommen.
Nachtrag vom 29. Juli 2026. Das Änderungsgesetz ist am 28. Juli 2026 verkündet worden und seit dem 29. Juli in Kraft; die Vorschriften zum Energieausweis greifen zum 1. Januar 2027. Deutschland hat die Frist damit um zwei Monate überschritten. Was inhaltlich beschlossen wurde, ordnet der Beitrag GEG 2026: was sich beim Energieausweis ändert ein.
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Rechtsstand: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.