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Welcher Ausweis passt?
Gesetzgebung

Kabinett beschließt das Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Entwurf setzt die EU-Gebäuderichtlinie um. Beim Energieausweis überrascht ein Detail: Die Skala A bis G soll nur für Nichtwohngebäude gelten.

Veröffentlicht am Aktualisiert am 2 Min. Lesezeit
Illustration: ein leerer Sitzungstisch vor hohen Fenstern, darauf ein gefaltetes Dokument, eine Wasserkaraffe und ein kleines Hausmodell

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gebäudemodernisierungsgesetzes beschlossen. Er geht auf einen Referentenentwurf vom 5. Mai 2026 zurück und setzt die neu gefasste EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275) in deutsches Recht um. Für den Energieausweis ist es der größte Umbau seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes.

  1. 05.05.2026Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums
  2. 13.05.2026Kabinettsbeschluss — der Entwurf geht in das parlamentarische Verfahren
  3. 29.05.2026Ablauf der EU-Frist zur Umsetzung der Gebäuderichtlinie

Stand dieser Meldung: 13.05.2026. Wann das Gesetz in Kraft tritt, entscheidet das parlamentarische Verfahren.

Was der Entwurf beim Energieausweis vorsieht

Vier Punkte aus dem Regierungsentwurf
GegenstandGeltendes RechtEntwurf
Klassen für WohngebäudeA+ bis H, Anlage 10unverändert A+ bis H
Klassen für Nichtwohngebäudekeine KlasseneinteilungA bis G, neue Anlage 10a
Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäudezulässignicht mehr vorgesehen
Form der AusstellungPapier oder PDFdigital und maschinenlesbar
Regierungsentwurf eines Gebäudemodernisierungsgesetzes, Kabinettsbeschluss vom 13.05.2026

Erwartet worden war die harmonisierte Skala von A bis G für alle Gebäude. Für Wohngebäude kommt sie nicht: Der Entwurf führt sie über eine neue Anlage 10a ausschließlich für Nichtwohngebäude ein — also für Gebäude, die bisher überhaupt keine Klasse hatten. Wohnhäuser behalten A+ bis H. Die Anpassung der Wohngebäude-Skala ist auf eine spätere Novelle verschoben.

Für Eigentümer von Büros, Läden, Praxen und Werkstätten ist der dritte Punkt der härteste: Der verbrauchsbasierte und damit günstigere Weg soll für Nichtwohngebäude wegfallen. Übrig bliebe der Bedarfsausweis mit Bauteilaufnahme und Bilanzierung.

Ein Entwurf ist noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat können den Text ändern, und gerade beim Energieausweis liegt der maßgebliche Wortlaut noch nicht öffentlich vor. Bis das Gesetz verkündet ist, gilt das Gebäudeenergiegesetz unverändert weiter — und ein heute ausgestellter Ausweis behält seine volle Laufzeit.

Nachtrag vom 29. Juli 2026. Das Änderungsgesetz ist am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und seit dem 29. Juli in Kraft. Für den Energieausweis wirksam werden die hier beschriebenen Änderungen allerdings erst zum 1. Januar 2027 — was genau, steht im Beitrag GEG 2026: was sich beim Energieausweis ändert.

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Rechtsstand: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.