Wie aussagekräftig ist der Energieausweis wirklich?
Eine Untersuchung für das Bundesbauministerium fand Verbrauchsausweise treffsicherer als Bedarfsausweise. Zum 1. Januar 2027 wird der Teil neu gefasst.

Mit Artikel 2 des Änderungsgesetzes wird der Energieausweis-Teil des Gesetzes zum 1. Januar 2027 in weiten Teilen neu gefasst. Damit kehrt eine Debatte zurück, die den Ausweis seit seiner Einführung begleitet: Wie belastbar ist das, was auf dem Dokument steht?
Der meistzitierte Befund dazu stammt aus einer Untersuchung im Auftrag des damaligen Bundesbauministeriums. Sie wertete 94 Energieausweise für Wohngebäude nach der Energieeinsparverordnung 2007 aus — 65 Verbrauchs- und 29 Bedarfsausweise — und kam zu einem Ergebnis, das der verbreiteten Rangfolge widerspricht.
Der damalige Präsident von Haus & Grund, Rolf Kornemann, zog daraus eine Forderung: „Die vorherrschende Auffassung, der Energieverbrauchsausweis sei schlechter als der Bedarfsausweis, ist schlicht unzutreffend. Der Gesetzgeber muss sich jetzt den Tatsachen stellen und den Verbrauchsausweis umgehend wieder für alle Wohngebäudearten zulassen.“
Der Befund ist alt und die Stichprobe klein. Die Untersuchung stammt aus dem Januar 2011, bezieht sich auf die Energieeinsparverordnung 2007 und beruht auf 94 Dokumenten. Wer die Zahlen 29 und 66 zitiert, sollte das Alter und den Stichprobenumfang mitzitieren. Eine neuere Untersuchung mit derselben Fragestellung ist nicht bekannt.
Warum die beiden Werte überhaupt auseinanderfallen
Sie messen Verschiedenes, und beide Rechenwege haben eine bekannte Schwachstelle.
Bedarfsausweis
Rechnet aus Gebäudehülle und Anlagentechnik, unter genormten Annahmen zu Innentemperatur, Nutzung und Klima. Vom Verhalten der Bewohner unabhängig — und deshalb auch von deren tatsächlichem Verbrauch entkoppelt.
- Eingangsgrößen
- Bauteile, U-Werte, Anlagentechnik
- Schwachstelle
- genormte Annahmen statt Wirklichkeit
Verbrauchsausweis
Rechnet aus den Abrechnungen der zurückliegenden Jahre, witterungsbereinigt und um Leerstand korrigiert. Nah an der Realität des betrachteten Zeitraums — und damit am Verhalten genau der Menschen, die dort gewohnt haben.
- Eingangsgrößen
- Verbrauchsabrechnungen
- Schwachstelle
- hängt am Nutzerverhalten
Die Deutsche Energie-Agentur weist seit Jahren auf erhebliche Abweichungen zwischen berechnetem Bedarf und tatsächlichem Verbrauch hin. Eine spätere Felduntersuchung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Online-Publikation 01/2022) empfiehlt, den Ausweis um finanzielle Kenngrößen zu ergänzen — also um das, was Eigentümer und Mieter tatsächlich suchen.
Für die Praxis ändert der Streit nichts an der Frage, die zuerst zu klären ist: Welche Ausweisart ist für das eigene Gebäude überhaupt zulässig? Die Wahl ist nicht immer frei — der Ausweis-Wegweiser klärt sie in vier Fragen.
Zum 1. Januar 2027 fällt der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude weg, und die Datenbasis für Wohngebäude soll von 36 auf 24 Monate sinken. Ob der Gesetzgeber die Kritik an der Aussagekraft dabei aufgreift, ist dem bisher zugänglichen Material nicht zu entnehmen. Was belegt ist und was nicht, trennt der Beitrag GEG 2026: was sich beim Energieausweis ändert.
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Rechtsstand: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.