Registriernummer
Auch: Registriernummer nach § 80 GEG
Jeder Energieausweis erhält vor der Ausstellung eine Registriernummer, die bei der zuständigen Stelle beantragt wird. Sie steht auf der ersten Seite des Dokuments und macht den Ausweis für Stichprobenkontrollen auffindbar.
Fehlt die Nummer, ist das Dokument kein gültiger Energieausweis, auch wenn es so aussieht. Das ist das einfachste Prüfmerkmal für Käufer und Mieter.
Die Nummer ist kein Qualitätssiegel: Sie belegt die Registrierung, nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben.
Beispiele
- Vor der Unterschrift lohnt der Blick auf Seite 1: Registriernummer, Ausstellungsdatum und Gültigkeit stehen dort beieinander.