Pflichten & Fristen
Wann Sie einen Energieausweis vorlegen müssen, wie lange er gilt und was bei Verstößen droht.
Das Wichtigste in 3 Sätzen
- Bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorliegen.
- Er gilt zehn Jahre ab Ausstellung und kann nicht verlängert werden.
- Fehlende oder falsche Angaben sind Ordnungswidrigkeiten — § 108 GEG sieht dafür Bußgelder vor.
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Häufige Fragen zu Pflichten & Fristen
Muss ich den Ausweis schon in der Anzeige erwähnen?
Ja. In kommerziellen Immobilienanzeigen sind Ausweistyp, Kennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse anzugeben.
Zählt eine PDF-Kopie als Vorlage?
Für die Vorlage bei der Besichtigung genügt es, das Dokument zu zeigen — auch als Ausdruck oder auf dem Bildschirm. Bei Abschluss ist dem Käufer oder Mieter eine Kopie zu übergeben.
Wer haftet, wenn der Makler die Angaben vergisst?
Die Pflicht trifft Verkäufer und Vermieter. Ein beauftragter Makler handelt für sie, entbindet sie aber nicht — im Innenverhältnis ist das eine Frage des Maklervertrags.
Muss ich einen gültigen Ausweis austauschen, wenn sich das Recht ändert?
Nein. Ein einmal ausgestellter Ausweis behält seine zehn Jahre Gültigkeit; neue Anforderungen gelten für Ausweise, die danach ausgestellt werden.