Abzocke mit dem Energieausweis: Anruf, Haustür, Rechnung
Verbraucherzentralen warnen erneut vor untergeschobenen Ausweisen — 99,90 Euro nach einem Anruf. Die Bundesnetzagentur verhängte 2025 über 1 Million Euro.

Das Muster ist seit Jahren dasselbe. Ein Anruf, angeblich im Auftrag einer Behörde oder eines Verbands, dann die Auskunft, jeder Haushalt brauche jetzt einen Energieausweis — und wenige Tage später eine Rechnung. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat einen solchen Fall dokumentiert: Eine Firma warb telefonisch für Energieausweise und forderte anschließend 99,90 Euro. Für 2026 warnen Verbraucherschützer zusätzlich vor Haustürgeschäften angeblicher „Energieberater“.
Der Satz am Telefon ist frei erfunden. Die Pflicht knüpft an einen Anlass, nicht an das Wohnen. Erst Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder ein Neubau lösen sie aus. Wer in seinem Haus wohnen bleibt, braucht keinen Ausweis — und schuldet niemandem einen. Welche Fälle das im Einzelnen sind, steht im Beitrag Wann Sie keinen Energieausweis brauchen.
Die Behördenzahlen für 2025
Die Bundesnetzagentur hat am 26. Januar 2026 ihre Jahresbilanz zur unerlaubten Telefonwerbung vorgelegt. Sie führte 2025 dreizehn größere Bußgeldverfahren, Schwerpunkt Energiewirtschaft, und verhängte Geldbußen von über 1,099 Millionen Euro — nach 1,373 Millionen Euro im Jahr 2024. Das höchste Einzelbußgeld gegen ein Energieunternehmen lag bei 210.000 Euro und wurde am 18. Dezember 2025 verhängt. Präsident Klaus Müller: „Wir gehen weiter mit großem Nachdruck gegen Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben.“
Fünf Fragen vor der Beauftragung:
- Nennt das Angebot die Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG, also Beruf und Qualifikation der ausstellenden Person?
- Fragt ein Anbieter, der einen Bedarfsausweis verkauft, überhaupt nach Bauteilen, Dämmung und Fenstern?
- Ist die Registriernummer im Preis enthalten und nicht erst nach Zahlung in Aussicht gestellt?
- Kommt der Vertrag schriftlich zustande und nicht im Telefonat?
- Gibt es eine ladungsfähige Anschrift und ein Impressum?
Wer keine dieser Fragen mit Ja beantworten kann, hat kein günstiges Angebot vor sich, sondern ein unseriöses. Verträge, die am Telefon oder an der Haustür zustande kommen, sind in aller Regel widerruflich; wer bereits gezahlt hat, wendet sich an die Verbraucherzentrale seines Landes.
Ein erfundener Verbrauchsausweis fällt kaum auf. Die zweite, leisere Variante ist der Ausweis mit frei erfundenen Werten. Für Käufer ist das schwer nachweisbar: Der Kennwert steht auf dem Papier, die zugrunde liegenden Abrechnungen sieht niemand. Ein belastbarer Verbrauchsausweis beruht auf einer lückenlosen Verbrauchsreihe — wer keine Abrechnungen anfordert, kann keine ausgewertet haben.
Wer ausstellen darf und woran sich das prüfen lässt, steht im Beitrag Wer darf einen Energieausweis ausstellen?. Was ein Ausweis realistisch kostet und wo die Preisunterschiede tatsächlich herkommen, zeigt die Markterhebung in Was kostet ein Verbrauchsausweis?.
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Rechtsstand: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.