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Welcher Ausweis passt?

Für Vermieter

Was bei Neuvermietung, Eigentümergemeinschaft und mehreren Objekten zu beachten ist.

Das Wichtigste in 3 Sätzen

  1. Die Vorlagepflicht greift bei jeder Neuvermietung, nicht erst beim Verkauf.
  2. In der Wohnungseigentümergemeinschaft wird der Ausweis für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht je Wohnung.
  3. Bei mehreren Objekten lohnt eine Fristenübersicht — Ausweise laufen still ab.
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Illustration: ein Dokument und ein Wohnungsschlüsselbund auf einem Tisch vor einer Mehrfamilienhausfassade Neu in dieser Kategorie Energieausweis und Miete: Was der Kennwert wirklich zählt Der Kennwert kommt im Mietrecht nicht vor. Der Ausweis begründet keine Mieterhöhung — wirksam wird die Energetik nur über den Mietspiegel der Gemeinde. 15 Min. Konrad Bauer

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Häufige Fragen zu Für Vermieter

Braucht jede Wohnung einen eigenen Ausweis?

Nein. Ausgestellt wird er für das Gebäude; für die Vermietung einer einzelnen Wohnung wird der Gebäudeausweis verwendet.

Wer beschafft den Ausweis in der WEG?

In der Regel die Verwaltung auf Beschluss der Gemeinschaft: Die Beschaffung ist Verbandsaufgabe, die Kosten trägt die Gemeinschaft nach Miteigentumsanteilen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG). Einen Herausgabeanspruch des einzelnen Eigentümers kennt das Gesetz nicht — § 18 Abs. 4 WEG gibt Einsicht in die Verwaltungsunterlagen. Die Vorlagepflicht beim Verkauf trifft ihn trotzdem persönlich.

Gilt die Vorlagepflicht auch bei Verlängerung eines Mietvertrags?

Nach geltendem Recht nein — sie knüpft an Verkauf und Neuvermietung an, ein laufendes Mietverhältnis löst sie nicht erneut aus. Für die Zeit ab 1. Januar 2027 wird eine Ausweitung auf Vertragsverlängerungen berichtet; der Wortlaut ist bislang nicht belegt.