Sonderfälle
Gebäude, für die andere Regeln gelten — und solche, bei denen die Ausnahme oft falsch verstanden wird.
Das Wichtigste in 3 Sätzen
- Baudenkmale sind von der Ausweispflicht ausgenommen.
- Die Ausnahme entbindet nicht davon, in der Anzeige auf den Denkmalstatus hinzuweisen.
- Bei gemischt genutzten Gebäuden können zwei Ausweise nötig sein — je nach Anteil der Nutzungen.

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Denkmal und Ensembleschutz: Wann der Energieausweis entfällt
Häuser im geschützten Ensemble gelten als Baudenkmal und sind bei Verkauf und Vermietung befreit — beim Neubau nicht. Eine Erhaltungssatzung genügt nicht.
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Anbau und Erweiterung: Neuer Energieausweis nötig?
Ein Anbau allein löst keine Ausweispflicht aus: § 80 Abs. 2 GModG verlangt einen neuen Ausweis nur bei Gesamtgebäude-Berechnung. Was trotzdem Pflicht ist.
Energieausweis für Nichtwohngebäude: Kennwert und Aushang
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Häufige Fragen zu Sonderfälle
Wie weise ich den Denkmalstatus nach?
Über den Eintrag in der Denkmalliste der zuständigen Behörde. Ein Auszug oder Bescheid genügt als Beleg gegenüber Käufer oder Mieter.
Braucht ein Ferienhaus einen Ausweis?
Das hängt an Nutzungsdauer und Beheizung. Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt und entsprechend gering beheizt werden, können ausgenommen sein.
Was gilt bei Wohnen und Gewerbe im selben Haus?
Überwiegt eine Nutzung deutlich, wird das Gebäude ihr zugeordnet. Sind die Teile getrennt beheizt und wesentlich groß, sind getrennte Ausweise vorgesehen.